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Normale Version: Mischbereifung erlaubt?
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Hallo zusammen,
vorne und hinten ist nie zum gleichen Zeitpunkt abgefahren.
Aktuell habe ich den Angel GT2 drauf und will auf Metzeler Roadtec umstellen.
Jetzt meine blöde Frage.
Kann ich für die Übergangszeit den Angel vorne lassen und hinten den Metzeler montieren?
Ist das erlaubt?
Gruß
Willi
Streng genommen nein! 
Beim TÜV kommst du so nicht durch außer es gibt vom Reifenhersteller eine Freigabe für diese Paarung.
Was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Bei einer Verkehrskontrolle fällt das normal nicht auf.
Bei mir ist der Hintere immer ca. 1/3 vor dem Vorderen fällig.
Wechsle trotzdem immer beide.
Fährt sich einfach geschmeidiger und eine Sicherheitsreserve am Vorderrad ist nie verkehrt.
Ja darfst du fahren.
Du hast nur die Reifengröße eingetragen.
(30.10.2023, 16:51)Subsonic schrieb: [ -> ]Ja darfst du fahren.
Du hast nur die Reifengröße eingetragen.

Stimmt genau,
hab mit Mischbereifung Tüv bekommen und mich ( nachdem die Prüfplakette angebracht war Big Grin )
mit dem Prufer darüber unterhalten.
stimmt und früher (gaaanz viel früher) waren auch noch Reifenfabrik und Hersteller im Schein angegeben, das war der letzte Mist

JMMG

Mag ja sein das es  erlaubt ist, Aber ich finde das sehr grenzwertig. die reifenhersteller entwickeln ja nicht umsonst immer paarweise.
vorder- und hinterrad aufeinander abgestimmt. weiß man z.b. wie das abs oder überhaupt die ganzen helferlein reagieren bei unterschiedlicher haftung von vorder oder hinterrad ? da kauft man sich ein motorrad für fast 20.000  € und will bei solchen sachen sparen ? ich glaube sogar das wenn es zu einem unfall oder sturz kommt das da ganz genau hingeschaut wird. Meine Meinung am falschen Ende gespart ! die rechnung zum schluß fechten dann zumeist die rechtsanwälte oder gutachter aus.  Dodgy In DE immer die feinheiten beachten ! Beispiel - fährst du mit "erlaubten" 200 über die bahn und es kracht kommt es meist zu teilschuld oder mehr da wir ja eine richtgeschwindigkeit haben  Thumbup  oder sagen wir mal du fährst mit deinem Ferrarri ne halbe stunde mit über 300 und dir platzt ein reifen und du meinst du kannst  michelin dran kriegen - pustekuchen die geben dir nämlich max 10 Min. dann übernehmen die laut ihren bedingungen keinerlei Verantwortung mehr. Falle eines Unfalls mit einer erheblichen Mitschuld rechnen. Denn: Idealfahrer halten sich an diese Empfehlung
In dem Post geht es ja ausschließlich darum ob es gesetzeskonform ist  Sleepy

und nicht ob es sinnvoll oder ratsam ist ...  hier kann sich jeder seine eigene Meinung bilden und danach handeln.

Persönlich bin ich erst einmal vom Händler gefragt worden, ob ich das will --- für mich PERSÖNLICH ein absolutes NO GO

Es sind aber auch durchaus Szenarien, die nur diese Vorgehensweise nötig machen...

z. B. Panne im Urlaub - passender Reifen nicht lieferbar / auf Lager ... dann geht´s halt nicht anders - aber in diesem Falle wäre 
es mit der StVO vereinbar.
Hi zusammen,
danke für die Rückmeldungen.
ich will einfach keinen Reifen entsorgen der noch 2000 - 3000km halten würde.

Wenn es gesetzeskonform ist warum dann nicht machen?
bin auch schon mal zwei verschiedene Fabrikate gefahren

Vorne Conti, hinten Michelin (oder umbekehrt)
gab es mal das die Reifen nicht gleichzeitig gewechselt werde mussten

glaube 3000km später dann wieder auf gleichem Fabrikat on Tour war

fahrtechnisch merkst da nix
Vorschriftsmässig auch nichts hinterlegt ist, daher war es mir auch egal Smile
Zum Glück kann das ja jeder machen wie er will.
Kommt sicher auf den Fahrstiel an.
Zum Spazieren-fahren ist es wahrscheinlich völlig wurscht was für ein Reifen drauf ist.
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