BMW Motorrad Forum

Normale Version: Haftungsausschluss für Treffen in Graz nötig?
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Ich habe den Haftungsausschluss für das Moseltreffen gesehen (und gelesen).

Brauchen wir das für Graz auch? Ich habe das noch bei keiner anderen Veranstaltung/Ausfahrt gesehen, aber in Deutschland scheint das üblicher zu sein.

Wenn wir das brauchen, wer wäre für Graz der "Veranstalter"?

Die Textvorlage von Himmi scheint von dieser Website zu kommen: https://www.juraforum.de/muster-vorlagen...anstaltung

In der Vorlage steht auch der Text
Zitat:gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der  Motorräder verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises - beruhen.

Dieser Teil geht sehr weit, so wie ich es lese gäbe es auch keine Haftung, wenn jemand unachtsam eine Zigarette fallen lässt, die dann ein Loch in die Textilkombi eines anderen brennt, oder wenn jemand am Parkplatz stolpert und dadurch das Motorrad eines anderen umfällt und die Verkleidung bricht.

Können wir das rechtzeitig vorher klären? Gibt es einen juristisch Fachkundigen hier, der was dazu sagen kann?
Grias di, kann ich mir nicht vorstellen. Das Moseltreffen ist ja eine offizielle Veranstaltung soviel ich weiß.
Wir treffen uns ja nur zu einer Ausfahrt.
Sonst müsstest du bei jeder Ausfahrt mit mehreren Leuten über den Haftungsausschluss nachdenken.
Meine Meinung 
Gersil-Geri
Hierzu meine fünf Cent: der Haftungsausschluss in dieser Form ist m.E. völlig überdimensioniert. Warum sollte z.B. der Träger der Straßenabaulast (Gemeinde, Land, ...) von einer Haftung freigestellt werden? Oder sonstige Dritte, die gar nicht an der Tour teilnehemen oder sie organiseren?

Das Ding ist für Veranstaltungen gedacht, die über den rein privaten Rahmen hinausgehen, also "öffentlich" sind (z.B. Veranstaltung im Sinn des § 29 Abs. II StVO, also sollche, die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen und der Erlaubnis bedürfen. Dazu gehören beispielsweise Radrennen, Volksläufe, Volksmärsche oder Umzüge bei Volksfesten. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums in organisierter Weise, unabhängig von Zweck und Teilnehmerzahl [ein gewisser Aufwand und Umfang ist allerdings notwendig], gilt dabei als Veranstaltung).

Hier handelt es sich doch aber hier nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sondern um eine private und privat organisierte gemeinsame Ausfahrt von Gleichgesinnten. Verständlich aber, dass Himmi (oder ein sonstiger Organisator) hier nicht in eine - wenn auch regelmäßig nur theoeretische - Haftung als möglicher Veranstalter (Begriff der Veranstaltung ist ja schwammig und nicht gesetzlich eindeutig definiert) gegenüber den Teilnehmern geraten will. Dafür genügt es aber, wenn dem Organisator gegenüber auf die Haftung verzichtet wird. Dafür gibt es taugliche und deutlich kürzere uns verständlichere Muster im Netz (die meist nahezu wortgleich sind), z.B.

Zur Klarstellung jetzt mein Haftungsausschluss Big Grin : Ich habe die Muster nicht juristisch geprüft und kann nur sagen, dass dass ich in der Vergangenheit ähnliche unteschrieben und auch selbst schon mal verwendet habe für von mir im Rahmen eines Vereins organiserte Ausfharten (meist aber darauf verzichte ...).

Zur Haftung der Teilnehmer untereinander ist die Rechstprechung, soweit ich sehe, nicht eindeutig. Zum Teil wird angenommen, dass bereits mit der Teilnahme ein Haftungsverzicht gegen andere Teilnehmer konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) erklärt wird, zum Teil, dass Schäden nur geteilt werden:

https://www.esv.info/aktuell/olg-duessel...ldung.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftun...84545.html
Ich sehe das nicht als Veranstaltung sondern eher als ein privates Treffen! Oder hatten die 10 Fories aus der Gruppe Alte Schule auch einen Hafgungsausschluss?
(16.05.2024, 16:00)Himmi schrieb: [ -> ]Ich sehe das nicht als Veranstaltung sondern eher als ein privates Treffen! Oder hatten die 10 Fories aus der Gruppe Alte Schule auch einen Hafgungsausschluss?

Meine Rede  Cool

Wenn jemand aber etwas für andere organisiert - wenn auch in privatem Rahmen - wie dies offensoihtlich beim Moseltreffen der Fall ist, kann ich verstehen, dass der-/diejenige sich nicht, auch nicht nur vielleicht, der gefahr einer Haftung aussetzen will, wenn je etwas schiefgeht. Für diesen Fall aber ist der bislang wohl vorgesehene Haftungsverzicht schlicht inhaltlich überdimensioniert.
Den Haftungsausschluss habe ich bei der ZF Veranstaltung kennen gelernt. Hierbei geht es hauptsächlich darum den Veranstalter, Organisator nicht für irgendwas Haftbar zu machen. Unsere Rechtsabteilung hat da auch alles gegeben.
(16.05.2024, 17:36)Andreas schrieb: [ -> ]Den Haftungsausschluss habe ich bei der ZF Veranstaltung kennen gelernt. Hierbei geht es hauptsächlich darum den Veranstalter, Organisator nicht für irgendwas Haftbar zu machen. Unsere Rechtsabteilung hat da auch alles gegeben.

Eure Rechtsabteilung hat da aber m.E. zu viel gegeben, die Regelungen enthaften nicht nur den Veranstalter sondern auch gleich Dritte mit, wirken also zu deren Gunsten. (Zu) gut gemeint ist halt oft nicht gut gemacht. Ich kenne das von Inhouse-Rechtsabteilungen, arbeite ja als externer Recbtsberater recht oft mit solchen zusammen ...

In jedem Fall ist das für ein privates Treffen völlig überdimensioniert. Wenn überhaupt, dann sollten die Beispiele, die ich oben verlinkt habe, genügen.
(18.05.2024, 14:23)Stuttgart schrieb: [ -> ]
(16.05.2024, 17:36)Andreas schrieb: [ -> ]Den Haftungsausschluss habe ich bei der ZF Veranstaltung kennen gelernt. Hierbei geht es hauptsächlich darum den Veranstalter, Organisator nicht für irgendwas Haftbar zu machen. Unsere Rechtsabteilung hat da auch alles gegeben.

Eure Rechtsabteilung hat da aber m.E. zu viel gegeben, die Regelungen enthaften nicht nur den Veranstalter sondern auch gleich Dritte mit, wirken also zu deren Gunsten. (Zu) gut gemeint ist halt oft nicht gut gemacht. Ich kenne das von Inhouse-Rechtsabteilungen, arbeite ja als externer Recbtsberater recht oft mit solchen zusammen ...

In jedem Fall ist das für ein privates Treffen völlig überdimensioniert. Wenn überhaupt, dann sollten die Beispiele, die ich oben verlinkt habe, genügen.

Danke für die fundierten Rückmeldungen und Meinungen.

Ich bin auch der Meinung, dass es ein privates Treffen ist und keine Veranstaltung, und dass wir darum keinen Haftungsausschluss brauchen.
Der ZF Haftungsausschluss ist kürzer. Wir sind eine Whatsapp Gruppe die sich verabredet hat für eine Ausfahrt. Wir fahren gemeinsam eine Strecke, zeitversetzt in mindestens zwei Gruppen, die jederzeit geändert werden kann. Falls jemand in einer Kurve ein Schlagloch trifft und sich auf die Nase legt, wer ist schuld dran? Der, der die Strecke ausgearbeitet hat, oder Anführer der Gruppe. Nach allen Treffen die ich hier im Forum mitgemacht habe, sehe ich da kein Problem. Geri und ich haben einen großen Hund die sehr gut hören, wer wagt es uns zu verklagen.
Ach, was freue ich mich auf das Treffen! Hatte nicht fünf Teilnehmer erwartet, z. Zt sind wir 11 Fahrer die Interesse an dem Treffen haben. Zum dritten Moseltreffen haben sich 18 Fahrer angemeldet. Würde gerne eine Generalprobe machen, nur bei 1000 km ist es nicht mal so eben gemacht. Falls meine Landsmänner die Generalprobe machen sollten, sagt mir wann.
Bei der Resonanz könnte ich mir für 2025 noch was anderes Vorstellen, aber einen Knödel nach dem anderen.

Andreas