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Ich sehe das wie Kalle.
Hatten (in der Familie) bei Autos 3x Motorschaden nach Reparaturen. Beim 3ten ging es direkt zum Gutachter und Anwalt - da wurde alles klaglos bezahlt. Bei den anderen beiden - keine Chance. Als Privatmann/Frau kann man das nicht nachweisen und der Händler sagt du bist selber Schuld.
In deinem Fall wird das nachzuweisen auch sehr schwierig - bin auf das Ergebnis gespannt.
Kenne nur einen Vorfall: wurden vor der Kreuzung 2 Gänge mit dem Qickshifter heruntergeschaltet. Ergebnis: zu hohe Drehzahl, Hinterrad hat kurz blockiert. Fahrer selbst schuld, da Fehlbedienung…
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Erstmal gut das Dir nichts passiert ist. !!
Wirklich eine üble Sache.
Eventuell sollte die Maschine nicht direkt dem Händler übergeben werden.
Jemand hier aus dem Forum, der Sich damit auskennt, sollte Dir seine Meinung sagen. Das geht aber nicht hier, sondern nur privat und muss von Ihm selbst kommen.
… einmal am Tag das Schalthebel-Spiel überprüfen!
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Hier stellt sich ja erstmal die Frage was hat blockiert. Naheliegend ist hier schon nach so kurzer zeit ein Fehler vom Händler oder eher vom Werk.
Wenn die Motor Getriebe Kombi die gleiche ist wie bei der GS könnte es auch die Getriebe Einganswelle sein, dort gibt es einen Rückruf bei der GS aber glaube Baujahr 2019.
Hier gilt abwarten, aber Unterstützung würde ich mir hier dazu holen.
Wichtig ist dir geht es gut und alles andere lässt sich regeln.
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... wie ist denn der Stand zur Zeit ?
Beste Grüße von der Nordseeküste !
Gruß Kalle
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15.05.2024, 11:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2024, 11:42 von Stuttgart.)
Sehe das Thema jetzt erst.
Frank, bist Du vollkaskoversichert? Wenn ja: schalte die Versicherung ein und besprich das mit denen. Da die Versicherung kein Interesse haben wird, zu zahlen, wird sie vermutlich einen Sachverständigen einschalten. So sparst du Dir erstmal dessen Kosten.
Ansonsten würde ich - außer der Händler macht gleich ein akzeptables Angebot - einen Anwalt einschalten (hast Du eine Rechtsschutzversicherung?). Ich bin selbst RA, kann Dir da aber leider nicht helfen, da ich in einem völlig anderen Rechtsbereich tätig bin (und meine Grenzen kenne ....) und mich deswegen hier erstmal mühsam einarbeiten müsste. Damit wäre dann weder Dir noch mir gedient.
R1250R, Bj. 22, EZ 23
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15.05.2024, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2024, 19:50 von FredvomJupiter.)
Auf keinen Fall die Maschine dem Händler übergeben, der wird umgehend versuchen, alles zu verschleiern.
Klingt nach Öl vergessen im Winkelgetriebe, lass es einen Gutachter drüber gucken.
Du bist der Eigentümer, du entscheidest wie es weiter geht, nicht dein Händler
immer oben bleiben
R1250R
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(16.05.2024, 17:48)Frank-RZ schrieb: (14.05.2024, 20:11)KalleWattCux schrieb: ... wie ist denn der Stand zur Zeit ?
Moin Kalle,
der Händler sieht sich, bzw. BMW zumindest schonmal in der Schuld und hat die Rückabwicklung wohl angestoßen.
Auf weitere Infos warte ich leider noch….
Melde mich gern bei Neuigkeiten.
Gruß Frank
Hallo Frank, danke für die Info ... und 🤞🤞.
Beste Grüße von der Nordseeküste !
Gruß Kalle
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Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus ?
Sollte man nicht vergessen.
Rechtschreibfehler sind gewollt und fallen unter "künstlerische Freiheit"
Gruß Günni

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