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08.05.2025, 18:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2025, 18:40 von Gcmbj65.)
BMW R1250R BJ 2023
Hallo Leute ich brauche mal eure Hilfe,
Ich habe an oben genannten Mopped einen Carbon Kennzeichenhalter der Fa. Ilmberger montiert.
Eigentlich wollte ich damit der Diskussion um die Sichtbarkeit der Blinker bei montierten Seitenkoffern aus dem Weg gehen.
Montage war etwas fummelig, weil die Passgenauigkeit etwas zu wünschen übrig ließ.
Habe den Kennzeichenhalter gebraucht erworben, aber das sollte für meine Frage irrelevant sein.
Nach erfolgreicher Montage des Kennzeichens erschien mir der Neigungswinkel vom Kennzeichen etwas zu flach.
Also größer 30° .
Telefonische Anfrage bei Ilmberger ergab, dass sie das noch nie gehört hätten und dass es ja auch eine ABE zu dem Kennzeichenhalter gibt.
Ich habe dann mal genauer gemessen und einen Neigungswinkel gegenüber der Senkrechten von 35° ermittelt.
Also außerhalb der Zulässigkeit.
Was u.U. sehr arg geahndet werden kann, insbesondere im Ausland. (Kennzeichenmissbrauch…)
Meine Frage an Euch ist jetzt, ob jemand evtl. auch den Kennzeichenhalter montiert hat und freundlicherweise den Neigungswinkel seines Kennzeichens bestimmen könnte?
Vielleicht habe ich ja bei der Montage irgendwas nicht richtig gemacht.
Wäre für eure Unterstützung sehr dankbar.
Viele Grüße
Bernd
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Der Winkel wird auch gemessen wenn du drauf sitzt, dann sollte der Winkel sich zum positiven hin verändern.
Ob die Polizei bei 5 Grad schon böse wird, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Eine Messtoleranz wird ja auch noch abgezogen.
In D ist es ab 45 Grad eine Straftat.
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Genau so ist das.
Motorrad gerade stellen und draufsetzen.
Falls ESA verbaut ist muss die Zündung einschalten sein so dass das Fahrwerk federn kann.
Dann sollte das mit den 30° passen.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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Hallo hab der Kennzeichenhalter auch verbaut
der TÜV hatte auch nichts auszusetzen der der letzten TÜV Untersuchung.
Gruß Michael
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Dr TÜV hat gast nie was auszusetzen, denen ist das - so mein Eindruck - überwiegend egal. Wer aber garantiert mault ist die Rennleitung...
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Kann ich so nicht bestätigen. Die Rennleitung war mir gegenüber immer fair und freunldich.
Auch wenn ich Mist gemacht habe.
Erinnere mich als ich eine Abkürzung gefahren habe, man die recht sportlich nehmen musste, um vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu kommen. Biege entsprechend sportlich ab, das kurveninnere Rad hat auch etwas gescharrt und da standen sie auch um die Ecke herum.... na wers so eilig hat den winken wir doch raus, sagten sie.
TüV um 1 Monat überzogen, Reifen am absoluten Minimum (Winterreifen Ende März) und vorn rechts der Blinker kaputt....Ast ragte nach Unwetter auf die Fahrbahn und der zerschlug das Blinkerglas. Zum Tüv wollte ich mit den in 2 Wochen aufgezogenen guten Sommerreifen.
Den Blinker haben sie angesprochen, die Bestellunbg des Ersatzteils konnte ich vorzeigen und sie haben mir eine gute Fahrt gewünscht, solle aber langsamer abbiegen.
Im allgemeinen habe ich leider recht viel Erfahrung mit der Polizei sammeln dürfen. Aber da gabs Dinge, da waren die echt mehr als fair... mehr will ich da gar nicht sagen.
Einzig bei einer Gerichtsverhandlung hat sich ein Polizeichef zu einer kleinen Falschaussage hinreißen lassen und wurde dafür auch vom Richter gerügt, mehr aber leider auch nicht.
Aber im Straßenverkehr war bis auf den Polizeichef immer alles okay. Hätte in vielen Fällen viel schlimmer sein können.
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12.05.2025, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2025, 09:46 von MPeppi.)
Wenn das Ding eine ABE hat und ich vermute mal, dass man beim Einbau nicht wirklich was falsch machen kann, dann hat das Teil ne ABE. Ob da jetzt 28° oder 32° am Kennzeichen sind, juckt doch keinen, die bauen doch kein Anbauteil für 39990,- Euro aus Carbon was dann nicht zulässig sein wird!
Kein Dorfsheriff der Welt wird sich die Mühe machen, an einer BMW R unzulässige Teile zu suchen, erst recht dann nicht, wenn ein Thrombose-Blonder oben drauf sitzt.
DLzG, Markus
R1250RS Black Bj. 04/2022
Am Ende wird alles gut, und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende
und woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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(12.05.2025, 09:44)MPeppi schrieb: Wenn das Ding eine ABE hat und ich vermute mal, dass man beim Einbau nicht wirklich was falsch machen kann, dann hat das Teil ne ABE. Ob da jetzt 28° oder 32° am Kennzeichen sind, juckt doch keinen, die bauen doch kein Anbauteil für 39990,- Euro aus Carbon was dann nicht zulässig sein wird!
Kein Dorfsheriff der Welt wird sich die Mühe machen, an einer BMW R unzulässige Teile zu suchen, erst recht dann nicht, wenn ein Thrombose-Blonder oben drauf sitzt.
... geil, Du bist also schon über zehn Jahre nicht mehr kontrolliert worden ?
Dann probiere ich das auch mal mit diesem Teil unter dem Helm  .
Beste Grüße von der Nordseeküste !
Gruß Kalle
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Jaaaaa 
Wirkt Wunder, kannste Dich drauf verlassen
DLzG, Markus
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Am Ende wird alles gut, und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende
und woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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