Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mischbereifung erlaubt?
#11
(31.10.2023, 18:51)Bobobert schrieb: Zum Glück kann das ja jeder machen wie er will.
Kommt sicher auf den Fahrstiel an.
Zum Spazieren-fahren ist es wahrscheinlich völlig wurscht was für ein Reifen drauf ist.

So sehe ich das auch Thumbup

Richtig ist jedoch, dass man Mischbereifung fahren darf, wenn kein Hersteller angegeben ist.

Bei mir ist jedoch der Verschleiß genau andersrum, wie bei Dir Big Grin (vorne 3000, hinten 5000)

Vielleicht sollten wir uns zusammen tun Lol
LG vom Himmi  Cool


Westerwälder Jong  Peace 


Zitieren
#12
Mehr Gas geben und weniger bremsen.
Dann brauchst fast keinen Vorderreifen. 
Big Grin
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
Zitieren
#13
(30.10.2023, 12:31)Willi schrieb: Kann ich für die Übergangszeit den Angel vorne lassen und hinten den Metzeler montieren?
Ist das erlaubt?
(30.10.2023, 13:46)Bobobert schrieb: Streng genommen nein! 
Beim TÜV kommst du so nicht durch außer es gibt vom Reifenhersteller eine Freigabe für diese Paarung.
(31.10.2023, 19:26)Bobobert schrieb: Mehr Gas geben und weniger bremsen.

... und damit aufhören, Unsinn zu erzählen.  Shade
Zitieren
#14
(30.10.2023, 13:46)Bobobert schrieb: Streng genommen nein! 
Beim TÜV kommst du so nicht durch außer es gibt vom Reifenhersteller eine Freigabe für diese Paarung.
Eigentlich war ich mir sicher dass das so stimmt.
Hab mich aber jetzt nochmal schlau gemacht...
Wenn im Fahrzeugschein steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten dann ist meine Aussage richtig.

Siehe Fahrzeugschein meiner 1150 R

   

Da das bei unseren 1250er so nicht mehr drin steht ist also eine Mischbereifung erlaubt.

mea culpa
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
Zitieren
#15
Dafür Thumbup
LG vom Himmi  Cool


Westerwälder Jong  Peace 


Zitieren
#16
Ein gaaanz blödes Thema. Nichtmal TÜV und Polizei sind da auf einer Linie.
Es wird zum Teil das CoC mit hinzugezogen. Bei der GS, aber ich meine auch bei der RS stand da unter
"9.1 Bemerkungen": Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig.
Also keine "Mischbereifung".
Was witzig ist: Bei der GS steht im Schein unter 22 S.1 WW 1, also Anzahl Sitzplätze wahlweise 1 oder 2. Ich darf also meine Fussrasten abbauen. Ohne Gemecker. :-)
Aber mit dem Reifenschwachsinn hier in D ist es wirklich wieder schlimm geworden.
Gruß
Wolle

Nachtrag:
Ich bin auf der RS Pirelli Diablo Rosso 4 hinten mit Conti Road Attack 4 gefahren.
Das Moped ist nicht explodiert und war auch fahrtechnisch nicht problematischer geworden. ;-)

Gruß
Wolle
Zitieren
#17
Tatsächlich in meinem COC der 23er RS steht ebenfalls.
Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig.

   

Somit ist es also egal welche Reifenpaarung montiert ist solange der Reifenhersteller vorne und hinten gleich ist.
Macht für mich keinen Sinn Huh

Aber egal vorne und hinten den gleichen das ist in jedem Fall richtig und sicher auch das Beste.
Wer am Reifen spart spart meiner Meinung nach am falschen Ende.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
Zitieren
#18
Bei meiner R aus 2020 steht der Hinweis mit dem gleichen Hersteller vorne und hinten auch im COC.
Gruß Christian
Zitieren
#19
Hallo und vielen Dank an die Forumsgemeinde.
ich wäre nie auf die Idee gekommen in den COC Papieren nachzulesen!
Tatsächlich steht es bei meinen Mopeds (R1250R & F800R) auch drin.
Jetzt könnte ich nur mit schlechtem Gewissen die Mischbereifung fahren :-(
Tja entweder hinten ein Neuer Angel GT2 der auch wieder Schuppen kriegt oder vorne auch gleich auf den Metzeler Roadtec 01SE umstellen.
Das muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen.
Gruß
Willi
   
   
Zitieren
#20
Aber wer liest schon ein CoC? Cool
Und wer hat im Falle einer Kontrolle das CoC dabei? 
Alles was ich im Netz über CoC und Reifen/Räder gefunden habe bezog sich auf Auto Reifendimensionen. Und dort waren im CoC immer zusätzliche Größen gegenüber dem Kfz-Schein eingetragen. Ich habe nirgendwo Einschränkungen zum Schein gesehen.
Vom (meinem Rechts-) Verständnis aus müsste die schärfste Auflage/Einschränkung für Halter und Polizei jederzeit kontrollierbar im Schein aufgeführt sein. Erleichterungen von diesen Auflagen können irgendwo anders (Eintragung/ABE...) abgelegt sein.
Wenn nun die Auflage "Nur ein Hersteller..." bindend ist, warum wird sie dann nicht in den Schein übernommen, bzw. wenigstens dort erwähnt/ auf CoC verwiesen?

Ich habe schon auf vielen Mopeds gemischt und es war nie ein Problem.
Da war die "freigegebene" Kombination oft ein größeres Problem (siehe Z8) und mit dem was man in den 80er Jahren auf den Felgen hatte würde man heute nichtmal mehr die Hofeinfahrt runterfahren. Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste