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Mehr Gas geben und weniger bremsen.
Dann brauchst fast keinen Vorderreifen.
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01.11.2023, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2023, 13:22 von Bobobert.)
(30.10.2023, 13:46)Bobobert schrieb: Streng genommen nein!
Beim TÜV kommst du so nicht durch außer es gibt vom Reifenhersteller eine Freigabe für diese Paarung.
Eigentlich war ich mir sicher dass das so stimmt.
Hab mich aber jetzt nochmal schlau gemacht...
Wenn im Fahrzeugschein steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten dann ist meine Aussage richtig.
Siehe Fahrzeugschein meiner 1150 R
Da das bei unseren 1250er so nicht mehr drin steht ist also eine Mischbereifung erlaubt.
mea culpa
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01.11.2023, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2023, 19:23 von WolleZ1.)
Ein gaaanz blödes Thema. Nichtmal TÜV und Polizei sind da auf einer Linie.
Es wird zum Teil das CoC mit hinzugezogen. Bei der GS, aber ich meine auch bei der RS stand da unter
"9.1 Bemerkungen": Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig.
Also keine "Mischbereifung".
Was witzig ist: Bei der GS steht im Schein unter 22 S.1 WW 1, also Anzahl Sitzplätze wahlweise 1 oder 2. Ich darf also meine Fussrasten abbauen. Ohne Gemecker. :-)
Aber mit dem Reifenschwachsinn hier in D ist es wirklich wieder schlimm geworden.
Gruß
Wolle
Nachtrag:
Ich bin auf der RS Pirelli Diablo Rosso 4 hinten mit Conti Road Attack 4 gefahren.
Das Moped ist nicht explodiert und war auch fahrtechnisch nicht problematischer geworden. ;-)
Gruß
Wolle
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Tatsächlich in meinem COC der 23er RS steht ebenfalls.
Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig.
Somit ist es also egal welche Reifenpaarung montiert ist solange der Reifenhersteller vorne und hinten gleich ist.
Macht für mich keinen Sinn
Aber egal vorne und hinten den gleichen das ist in jedem Fall richtig und sicher auch das Beste.
Wer am Reifen spart spart meiner Meinung nach am falschen Ende.
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Bei meiner R aus 2020 steht der Hinweis mit dem gleichen Hersteller vorne und hinten auch im COC.
Gruß Christian